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Kinderschutzkonzept
Kinderschutzkonzept
Fassung vom 08.10.2024
Vorwort
Der Garather Sportverein 1966 e.V. verurteilt Rassismus, Diskriminierung und jegliche Form von
Gewalt, insbesondere körperlicher, seelischer und sexueller Art und Ausprägung. Der Garather
Sportverein 1966 e.V. achtet auf das Recht von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
auf körperliche Unversehrtheit und den damit verbundenen Schutz vor jedweder Form der Gewalt,
sei sie physischer, psychischer und sexualisierter Art.
Nur solche Personen, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen, wird eine Mitgliedschaft angeboten.
Ungünstige Strukturen und Machtgefälle im Verein können die Gefahr sogar noch erhöhen. Um präventiv wirksam zu agieren benötigt der Verein wirksame Vorkehrungen.
Das vorliegende Schutzkonzept soll ein Handlungsleitfaden für den Garather Sportverein 1966 e.V.
sein. Das Schutzkonzept ist in Anlehnung der vorliegenden Vorschläge des Landessportbundes NRW entstanden.
In der Sitzung am 08. Oktober 2024 hat der Vorstand des Garather Sportverein 1966 e.V. beschlossen, das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als fest verankerte Aufgabe. Entsprechende Maßnahmen werden vom Vorstand mitgetragen.
Selbstverpflichtung oder auch Ehrenkodex
Der Ehrenkodex ist ein Statement, diese soll die Haltung mit Außenwirkung klar darstellen. Der Vorstand führt mit Übungsleiter und Übungsleiterinnen sowie potenziellen Helfer und Helferinnen im Vorfeld ihrer Tätigkeit ein Informationsgespräch. Darin einbezogen sind der Ehrenkodex und die damit verbundene Verpflichtungserklärung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen. Ebenfalls werden in den Gesprächen Verfahrensregeln zum Umgang mit Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt erläutert. So kann der Verein grundsätzliche Einstellungen und mögliche Gefährdungsmerkmale frühzeitig abgeklärt werden. Alle Trainer und Trainierinnen, Übungsleiter und -leiterinnen, Betreuer und Betreuerinnen müssen den Ehrenkodex (s. Anlage 1) unterschreiben. Ebenfalls ist das Vorzeigen des erweiterten Führungszeugnisses ein wichtiger Bestandteil. Wenn ein*e Mitarbeiter*in diese grundsätzliche Einstellung zu dieser Thematik nicht unterzeichnen kann/will, dann sollte man davon Abstand nehmen, diese*n Mitarbeiter*in in der Kinder- und Jugendarbeit einzusetzen. Die Überprüfung der Führungszeugnisse erfolgt durch die Geschäftsstelle und ist Bestandteil des Übungsleitervertrages.
Ansprechperson
Es ist eine Ansprechperson zum Thema Prävention und Intervention bei interpersoneller Gewalt im
Sport beauftragt, diese Person wird bei Vorkommnissen bzw. vermuteten Vorkommnissen zu
interpersoneller Gewalt im Sport helfen und vermitteln. Die Ansprechperson wird namentlich auf der
Internetseite sowie in den Abteilungen bei der Richtlinie benannt, so dass Jede/r sich an sie wenden
kann.
Ansprechpersonen sind:
Horst Mückschitz (Oberturnwart des Garather Sportverein 1966 e.V.)
Tel.: 0176 91378594
Max Wacker (2. Vorsitzender des Garather Sportverein 1966 e.V.)
Tel.: 0174 5866259
Es kann sich jeder bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen an eine der
Ansprechpersonen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist nicht Aufgabe der
Ansprechpersonen.
Hierzu werden Fachstellen informiert und involviert, da dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
qualifiziert sind, die Betroffenen zu betreuen, Verursacher und Verursacherinnen sowie Täter und
Täterinnen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden. Die Ansprechperson
wird die Situation dokumentieren mit Einverständnis des Gesprächspartners oder der
Gesprächspartnerin.
Sensibilisierung mit dem Thema
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten umfassende Informationen, die ihnen Handlungssicherheit für ihre Arbeit geben (Qualifizierungen, Schulungen, Übungsleitertreffen, Lizenzausbildungen etc.). Hierzu zählt auch die Etablierung des Themas "Schutz vor interpersoneller Gewalt im Sport" als verbindliches Element. Der Punkt war bereits bei der Mitgliederversammlung am 17.10.2024, ein wichtiger Bestandteil. Ebenfalls wird versucht weitere Lehrgänge anzubieten mit evtl. Beiträgen, um Mädchen und Jungen zu stärken oder Eltern weiter zu sensibilisieren.
Verhaltensrichtlinien
Durch diese Verhaltensrichtlinien sollen sowohl Kinder als auch Trainer und Trainerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen sowie Betreuer und Betreuerinnen geschützt werden. Die Verhaltensrichtlinien werden auf der Internetseite und in den Abteilungen veröffentlicht. Sie werden jeder Person bei Mitgliedsaufnahme ausgehändigt und gebeten durchzulesen und sie zu unterschreiben.
1. Körperkontakt
Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendliche müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogische sinnvolle Maß nicht überschreiten.
2. Hilfestellung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung.
Notwendigkeit und Art und Weise der Hilfestellung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
3. Verletzung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zeck der Versorgung der Verletzung.
Notwendigkeit sowie Art und Weise der Versorgung vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
4. Duschen und Umkleiden
Trainer und Trainerin sowie Betreuer und Betreuerin duschen nicht gleichzeitig und im gleichen Raum.
5. Training
Sollten Einzeltrainings erforderlich sein, dann wird das "Prinzip der offenen Tür" eingehalten oder ein weiterer Erwachsener oder Kind/Jugendlicher ist mit anwesend.
6. Übernachtungen
Trainer und Trainerin sowie Betreuer und Betreuerin übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
7. Geheimnisse
Trainer und Trainerin sowie Betreuer und Betreuerin teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse.
Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
8. Geschenke
Trainer und Trainerin sowie Betreuer und Betreuerin vergeben keine Geschenke oder Vergünstigungen an einzelnen Kindern und Jugendlichen.
Diese erfolgen nur in Absprache mit beiden Trainern z. B. bei besonderen Erfolgen.
Diese Regelung erschwert es Täter/Täterin Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, um dadurch Aufdeckung zu verhindern.
Beschwerdeweg
Diskretion und Ruhe bewahren! Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und Verursacher*innen bei Vermutungen und im Verdachtsfall. Involvierung von z.B. Fachberatungsstellen, die den Aufklärungsprozess professionell unterstützen.
Unser Gebot heißt zunächst: Diskretion und Ruhe bewahren. Wilder Aktionismus schadet an erster Stelle den Betroffenen. Unser Verein beachtet die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und Verursacher*innen bei Vermutungen und im Verdachtsfall. Wir beziehen z. B. Fachberatungsstellen mit ein, die den Aufklärungsprozess professionell unterstützen.
Schweigen schützt die Falschen!
Intervention und Krisenmanagement
Beschwerde Management:
• Die Ansprechperson(en) aktiv einbeziehen.
• Vorstandseinbindung: Klar regeln, wann der Vorstand involviert wird.
• Externe Hilfe: Kriterien für den Rückgriff auf externe Unterstützung (Fachberatung, Rechtshilfe etc.) festlegen.
Grundlagen der Krisenintervention:
• Opferschutz: Der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle.
Weg der Intervention:
• Kommunikation: Konsequente und transparente Kommunikation der Interventionswege, insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeiten der Ansprechpersonen.
Rehabilitation:
• Kontakt zu einer Fachberatungsstelle aufnehmen.
Maßnahmen:
• Bei erwiesener Unschuld der beschuldigten Person muss der Weg zurück ins Vereinsleben ermöglicht werden.
• Betroffene angemessen unterstützen.




